Service

Überpüfung nach § 57a KFG

In Österreich müssen PKW und Kombifahrzeuge in folgenden Zeitabständen begutachtet werden: 3 Jahre nach der Erstzulassung, dann nach weiteren 2 Jahren und danach jährlich.

Toleranzfristen:

Die Begutachtung hat im Zeitraum von 1 Monat vor der Erstzulassung und max. 4 Monate danach zu erfolgen.

Folgende Elemente am Fahrzeug werden überprüft:   
Ausrüstung, Beleuchtung, Bremsen, Fahrgestell, Karosserie, Motor, Reifen, Sicherheitseinrichtungen

Wir lassen folgende KFZ-Kategorien bei einem Meisterbetrieb für Sie überprüfen:

 

Service / Reparatur

Unser Kfz-Service beinhaltet u.a. die Überprüfung und Einstellung bzw. Reparatur oder Austausch folgender Komponenten:

 

Reifenmontage

Gerne wechseln wir auch Ihre Reifen!

Unser Reifenservice beinhaltet:

Auf Anfrage können Sie bei uns auch Reifen zu guten Konditionen erwerben!

 

Sommercheck

Damit Sie im Sommer nicht ins "Schwitzen" kommen, überprüfen wir für Sie:


Wintercheck

Sicher durch den Winter mit unserem umfassenden Wintercheck:

 

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